In die Pensionskasse zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beträge ein. Als "dritter Beitragszahler" gelten die Finanzmärkte. Genauer genommen sind es die Zinsen, die sich mit den angelegten Vorsorgevermögen erwirtschaften lassen.

Einer davon ist der technische Zinssatz, der eine Annahme über die wirtschaftliche Enwicklung und künftige Finanzmarkterträge beinhaltet. Dieser Zinssatz, der nicht verwechselt werden darf mit dem Umwandlungssatz beziehungsweise der BVG-Mindestverzinsung (Erklärung siehe hier), ist ein Bewertungszins. Er ist kein Zins, der direkt auf Vermögen angewandt wird.

Weil er aber Einfluss auf den Umwandlungssatz hat, ist der technische Zins im Zuge von sinkenden Obligationenrenditen und Negativzinsen stärker ins Zentrum der Diskussionen gerückt. So hat beispielsweise die Basellandschaftliche Pensionskasse auf 1. Januar den technischen Zins von 3 auf 1,75 Prozent gesenkt. Den Umwandlungssatz will die Vorsorgeeinrichtung stufenweise von 5,8 auf 5 Prozent reduzieren.

Obligationen-Renditen sind deutlich gesunken

Einer Umfrage der Credit Suisse zufolge rechnen die Pensionskassen im Schnitt mit einem technischen Zinssatz von 2,5 Prozent. Die Folgen der seit der Finanzkrise immer tiefen Zinsen zeigen sich deutlich: Der technische Referenz-Zinssatz gemäss einer brachenüblichen Richtlinie betrug 2007 noch 4,5 Prozent. Aktuell liegt dieser bei 2,25 Prozent.

Aber damit ist es mit den Problemen noch nicht vorbei: Errechnet wird dieser Referenzwert mittels der durchschnittlichen Performance der Anlagen der vergangenen 20 Jahren sowie auch der aktuellen Rendite für 10-jährige Anleihen der Eidgenossenschaft. Auf die vergangenen 20 Jahren gesehen rentierten die Anlagen der Pensionskassen deutlich besser als in der Zeit seit der Finanzkrise um 2008.

Vor 20 Jahren betrug die Rendite einer Schweizer Bundesobligation mit 10-jähriger Laufzeit noch um die 4 Prozent. In den vergangenen zwei Jahren tauchte die Rendite dagegen häufig ins Negative (aktueller Wert: -0,09 Prozent). Diesen Gegebenheiten des Marktes folgend tendieren die Pensionskassen heute zu mehr risikoreichen Investments wie Aktien. Die Anteile der weniger schwankungsanfälligen Obligationen an ihren Anlageportefeuilles werden dafür reduziert. Das alles heisst, die Parameter der Berechnung des technischen Zinses sind mittlerweile verzerrt.

Der Umwandlungssatz definiert, wie Geld pro Jahr aus einem angesparten Vorsorgevermögen ausbezahlt wird. Der politisch festgelegte Umwandlungssatz liegt bei 6,8 Prozent – eine Senkung auf 6,4 Prozent wurde 2010 in einer Volksabstimmung abgelehnt. Das heisst: Pro 100‘000 Franken Vorsorgevermögen erhalten die Bezüger 6800 Franken im Jahr.

Dieser Umwandlungssatz bezieht sich aber nur auf das so genannte Obligatorium, das bei den meisten Versicherten nur einen Teil des Vorsorgevermögens umfasst. Ein obligatorischer versicherter Lohn umfasst zwischen 24'675 und 59'925 Franken. Der Rest des versicherten Lohns fällt ins so genannte Überobligatorium, wo die Pensionskassen den Umwandlungssatz selber festlegen: Resultat aus diesem Mix ist, dass die Pensionäre in der Regel die Renten zu einem deutlich tieferen Umwandlungssatz ausbezahlt erhalten als 6,8 Prozent.

Eine der Massnahmen der "Altersvorsorge 2020" ist übrigens, dass der Umwandlungssatz auf 6 Prozent sinken soll. Darüber abgestimmt wird dieses Jahr am 24. September.

Der Mindestverzinsung in der beruflichen Vorsorge wiederum – kurz BVG-Mindestzins– legt fest, zu welchem Zinssatz Altersguthaben verzinst werden. Auch hier hat die Politik das letzte Wort: Der Bundesrat senkte den BVG-Mindestzins auf 1. Januar von 1,25 auf 1 Prozent. Der Satz sollte sich in der Theorie an der Rendite der Bundesobligationen orientieren, diese sind allerdings aktuell negativ.

Das sich verändernde Finanzmarktumfeld und die ungenauen Grundlagen zur Berechnung des technischen Zinssatzes haben direkte Auswirkungen auf die Versicherten. Der Umwandlungssatz, anhand dessen jährlich Vorsorgegelder ausbezahlt werden, richtet sich nach zwei Faktoren: Einerseits nach der Lebenserwartung, andererseits nach dem technischen Zinssatz.

Der technische Referenzzins von 2,25 Prozent, und damit auch der technische Zins, den die Pensionkassen festlegen, wird in den nächsten Jahren wahrscheinlich sinken. Dies sagt Christian Wicki, der für die Credit Suisse Pensionkassen berät.

Im cash-Video-Interview äussert sich Christian Wicki zu den Auswirkungen der Finanzmarkt-Aussichten auf Pensionskassen und Versicherte.

Belassen die Pensionskassen den technischen Zinssatz auf einem hohen Niveau, kann dies zwei Arten von Folgen haben: Zum einen erhöht sich damit die Umverteilung von den aktiven Beitragszahlern zu den bereits Pensionierten, die Renten beziehen. Zum andern kann durch einen technischen Zinssatz, der über den tatsächlichen Renditen der Anlagen liegt, der Deckungsgrad der Pensionskasse sinken. Das Interesse der Pensionskassen, den technischen Zins zu senken, erklärt Wicki so: "Die Senkung eines halben Prozent des technischen Zinssatzes macht etwa fünf Prozent beim Deckungsgrad aus."

Nachfragen kann sich lohnen

Für Versicherte ist die Lage so oder so ernüchternd. Bei einem zu hohen technischen Zins und einer Unterdeckung der Pensionskasse drohen ihnen höhere Beiträge zwecks Sanierung. Senkt die Pensionskasse ihren technischen Zins, sinkt auch der Umwandlungssatz - und das heisst: Weniger Rente. Solange die Zinsen tief sind, dürfte sich an dieser Situation in der zweiten Säule wenig ändern.

In der längerfristigen Perspektive bewahrt eine Pensionskasse die Versicherten bei einem realistischen technischen Zins aber vor falscher Sicherheit und bösen Überraschungen. Die Pensionskassen sind verpflichtet, ihre Versichten über Parameter wie den technischen Zins zu informieren - nachfragen kann sich also lohnen. Und wer auf Stellensuche ist und mehrere Job-Angebote hat, sollte das Pensionkassen-Reglement anschauen. Die Altersvorsorge kann durchaus ein Grund sein, sich für den einen oder anderen Job zu entscheiden.

Im cash-Video-Interview sagt Christian Wicki auch, wo sich die Pensionskassen Gedanken werden müssen, wie sich die Anlagepolitik verändern wird und darüber hinaus auch, welche Folgen für Versicherte zu erwarten sind.