Zu einer konsequenten Planung der Altersfinanzen gehört die Säule 3a. Dieses Instrument der Vorsorge ermutigt zum disziplinierten Sparen, optimiert auf ganz legale Weise die Besteuerung und belohnt mit einer bevorzugten Verzinsung der Guthaben – zumindest ausserhalb der aktuellen Tiefzinszeiten.
Mit der Säule 3a kann ein ansehnliches Vermögen zusammenkommen. Ein Beispiel: Die junge kaufmännische Angestellte Christina beginnt im Alter von 28 Jahren, ihre dritte Säule aufzufüllen. Angestellte können seit Anfang 2019 maximal 6826 Franken im Jahr einzahlen (Selbständige bis zu 34'128 Franken). Zahlt Christina bis zu ihrem Pensionsalter bei 64 Jahren konsequent diesen Betrag ein, hat sie bis dahin - bei einer durchschnittlichen Verzinsung von einem Prozent im Jahr - einen Betrag von fast 300'000 Franken zusammengespart.
Klar, mit einem durchschnittlichen Verdienst ist der Höchstbetrag nicht immer verfügbar, und auch bei der Verzinsung kann man schwer voraussagen, wie viel sie über die Jahre einbringt. Bei konsequentem Sparen kommen aber in jedem Fall beträchtliche Sparbeträge zusammen. Und auch wenn ihr Sparhorizont noch sehr lang ist: Christina sollte jetzt schon daran denken, dass sie diesen Betrag dereinst nicht auf einmal beziehen soll. Obwohl Säule-3a-Guthaben beim Bezug einem begünstigten Steuersatz unterliegen, läppert sich die Abgabe beim Bezug des gesamten angesparten Vermögens zusammen.
Sinnvollerweise legt Christina also im Lauf der Zeit mehrere Säule-3a-Konten an, die sie dann gestaffelt bezieht. Als Frau kann sie die dritte Säule ab 59 Jahren beziehen, bei einem Mann wäre es ein Jahr später. Frühestmöglicher Bezug ist jedenfalls fünf Jahre vor dem regulären Pensionsalter.
Aber wie geht sie am besten vor? Folgende Fragen helfen Christina, ihre Planung zu optimieren.
Kann ein einzelnes Säule-3a-Konto gestaffelt bezogen werden?
Nein, dies geht nicht. Säule-3a-Konten können nur als Ganzes bezogen werden. Deswegen ist es wichtig, die Einrichtung mehrerer Säule-3a-Konten rechtzeitig zu planen.
Wie gross sollten Säule-3a-Konten bezüglich Besteuerung sein?
Die Antwort auf diese Frage fällt typisch schweizerisch aus: Es kommt auf den Kanton an. Bestimmend sind die Steuersätze - Tiefsteuerkantone wie Zug und Schwyz erheben die tiefsten Sätze - und die Frage, ob ein Kanton weitgehend linear oder progressiv besteuert. Zudem setzt die Progression bei der Besteuerung der Kapitalauszahlung je nach Kanton auf einer anderen Höhe ein.
Im linear besteuernden Kanton St. Gallen oder im Kanton Zürich, wo die Progression erst spät einsetzt, sind Konten bis zu 100'000 Franken kein Problem, sagt cash-Pensionscoach Gabor Gaspar. Ins Gewicht falle dann nur die Bundessteuer.
Deutschschweizer Kantone mit einer flachen Progression sind Appenzell-Innerrhoden, Glarus, Luzern, Obwalden und Nidwalden, St. Gallen, Solothurn, Schaffhausen, Thurgau, Uri und Zug - gemessen jeweils in den Kantonshauptorten. Eine steile Progression weisen dagegen auf: Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, beide Basel, Graubünden, Schwyz und Zürich. In der übrigen Schweiz besteuern nur Genf und Neuenburg mit flacher Progression. Bern, Freiburg, Jura, Tessin, Waadt und Wallis kennen eine steile Progression. |
Berücksichtigen sollte man aber auch mögliche Wohnsitzwechsel: "Man weiss ja nicht immer, in welchem Kanton man zum Zeitpunkt des Bezugs lebt," sagt Florian Schubiger vom Beratungsunternehmen Vermögenspartner. Mit Konten in der Grösse von etwa 50'000 Franken stehe man steuerlich in allen Kantonen gut da. Auch das Finanzplanungsunternehmen Vermögenszentrum (VZ) empfiehlt 50'000 Franken.
Fazit also: Mit mehreren Konten à 50'000 Franken ist man in jedem Falle auf der sicheren Seite. Lebt man beispielsweise in den Kantonen Zürich oder St. Gallen, erfährt man mit einem höheren Kontostand aber noch keine entscheidenden Nachteile bei der Besteuerung. Hat man nach einigen Sparjahren aber schon ein Konto jenseits von 100'000 Franken, sollte man ein weiteres Konto eröffnen.
Gibt es weitere Gründe für mehrere Säule-3a-Konten?
Mit mehreren Konten ist man flexibler, was die gesamte persönliche Finanzplanung betrifft. Als Beispiel nennt Gabor Gaspar eine Früh- oder Teilpensionierung: "In diesem Falle möchte jemand vorerst vielleicht nur 70'000 Franken beziehen." Zu bedenken sei ja auch: Bezogenes Säule-3a-Geld gehört zum Vermögen. Addiert man dies zum schon bestehenden Vermögen, kann dies dazu führen, dass auch noch Vermögenssteuern bezahlt werden müssen.
Sind die Steuern der einzige Grund für mehrere Konten?
Nicht unbedingt. Mehrere Konten erlauben eine Diversifikation. Man ist punkto Verzinsung sowie auch bei den Anlagerenditen im Falle eines Säule-3a-Wertschriftenkontos nicht von einem Anbieter abhängig.
Zudem: Säule-3a-Konten sind wie andere Guthaben in der Schweiz bis 100'000 Franken einlagengeschützt. Dieser Schutz gilt allerdings jeweils für eine komplette Bankverbindung: Säule-3a-Guthaben werden zu den übrigen Kontovermögen dazugerechnet.
Es spricht aber nichts dagegen, Säule-3a-Gelder bei einem anderen Anbieter verwalten zu lassen als der eigenen Hausbank. Somit geniesst man pro Bankverbindung den jeweiligen maximalen Einlagenschutz.
Wie viele Konten soll man im Lauf der Zeit anlegen?
Oft hört man, es sollten je nach Höhe der angesparten Vermögen zwei oder drei Konten geführt werden. Eine feststehende Regel oder Empfehlung gibt es aber nicht. Pro Vorsorgestiftung – das heisst, pro Bank oder anderem Säule-3a-Anbieter – können zwei Konten geführt werden. Theoretisch kann jemand beispielsweise bei vier Banken acht Konten führen. Ob das noch Sinn ergibt, steht aber auf einem anderen Blatt.
Wie sollen die verschiedenen Guthaben bezogen werden?
Weil Vermögensverhältnisse so individuell sind, kann diesbezüglich keine einheitliche Antwort gegeben werden. Ehepaaren wird indessen empfohlen, ihre Guthaben in unterscheidlichen Jahren zu beziehen, um die Steuerlast im Haushalt besser zu verteilen.
Wichtig zu wissen ist auch: Frauen können Säule-3a-Konten unter Umständen bis zum Alter von 69 Jahren behalten, Männer bis 70 Jahre. In dieser Zeit kann auch noch einbezahlt und der Steuervorteil durch einbezahlte Beträge genutzt werden.
Können bestehende Säule-3a-Konten gesplittet werden?
Nein, es ist auch nicht erlaubt, Gelder aus einem bestehenden Konto auf zwei neue Konten aufzuteilen. Was aber geht: Ab dem Alter 59 bzw. 60 können Gelder aus einem aufgelösten Säule-3a-Konto natürlich in ein weiteres, noch weiter geführtes Säule-3a-Konto einbezahlt werden.
Bei Anlagekonten (was es mit damit auf sich hat, hat cash.ch hier beschrieben) ist auch möglich, den Wertschriftenanteil zu verändern. Je nach Bank können Inhaber von Säule-3a-Konten flexibel den Anteil von Cash und den Anteil von Wertschriften variieren und im Lauf der Zeit verändern. Das ist technisch gesehen keine Aufsplittung eines Kontos, aber das Renditeprofil der Guthaben kann beeinflusst werden.
Ist es sinnvoll, Säule-3a-Gelder zu transferieren?
Zwar sind Vorsorgekonten in der heutigen Tiefzinsphase mager verzinst, aber es gibt immer noch Unterschiede zwischen den Anbietern. Die Sätze der Schweizer Banken reichen im Moment von einer Null-Verzinsung bis 0,75 Prozent (Vergleich hier). Für eine bessere Verzinsung lohnt sich ein Wechsel durchaus. Es muss nur beachtet werden, dass die Banken manchmal Bedingungen stellen. Beim aktuell "bestverzinsten" 3a-Konto der Tessiner Kantonalbank müssen Interessenten dort auch ein normales Bankkonto einrichten.
Wie wechselt man den Anbieter?
Säule-3a-Konten zu wechseln ist bei den meisten Banken kostenlos und relativ einfach: Eine neue Bankverbindung wird eingerichtet, das Geld überwiesen, und damit die alte Verbindung saldiert. Wechsel können so oft wie gewünscht und immer vorgenommen werden, wobei manche Anbieter eine Kündigungsfrist aufweisen.