Bei diesem Gericht handelt es sich um den Shanghai Intellectual Property Court. Dieses habe Mitte Juli entschieden, dass zwei Typen von Doppelkopf-Strecken von Shenyang Hongda dem betroffenen Designpatent ähnlich seien und in dessen Schutzbereich fielen, so Rieter. Das chinesische Unternehmen sei nun dazu verteilt worden, Rieter die wirtschaftlichen Verluste und Aufwendungen zu bezahlen.
Rieter wollte auf Anfrage von AWP nicht sagen, um welchen Betrag es dabei geht. Das Urteil sei aber rechtskräftig, erklärte eine Sprecherin.
2016 erhielt Rieter Schadenersatz in einem ähnlichen Fall vom chinesischen Ringspinnmaschinenhersteller Tonghe in der Höhe von knapp 34'000 Franken
(AWP)