Dies geschah in einem formalen Austausch auf Fachebene sowie an einem Arbeitstreffen zwischen Finma-Chef Mark Branson mit Verwaltungsratspräsident Urs Rohner und Konzernchef Thomas Gottstein. Auslöser sei gewesen, dass ein anderer Vermögensverwalter mit ähnlichen Produkten in Schwierigkeiten geraten war.

Schliesslich kam es trotzdem zum Kollaps. In Folge musste unter anderem Lara Warner als Risikochefin der CS zurücktreten. Sie hat sich zur Wahrung ihrer Rechte die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel genommen, schreibt der "SonntagsBlick". Diese bereitet gemäss "SonntagsBlick" zudem eine eine Gruppenklage gegen die verantwortlichen CS-Gesellschaften vor. Diverse Anleger bringen Anwälte in Stellung, um von der Grossbank Schadenersatz zu verlangen.

Zudem schreibt die "SonntagsZeitung", dass die wegen der beiden Krisen gefeuerte Risikochefin Lara Warner eine bekannte Anwaltskanzlei engagiert habe. Gemäss dem Blatt verlief ihr Ausscheiden nicht geräuschlos. Das Ex-Geschäftsleitungsmitglied habe sich zur Wahrung ihrer Rechte eine Anwaltskanzlei genommen. Dabei handle es sich um die Kanzlei Quinn Emanuel, die bereits mehrere Verfahren gegen die Credit Suisse angestrengt habe. Warner sitze auf rund 8 Millionen Franken an gesperrten Boni - die Chancen dürften nicht allzu schlecht stehen, dass ihr dieses Geld ausbezahlt werden müsse, spekuliert das Blatt.

(AWP)