Um das Verfahren zu beschleunigen, könnte das Gericht die Hunderten von Verfahren, die sich mehrheitlich stark glichen, vereinigen, heisst es im Artikel. Zwar werde dagegen offenbar von «verschiedenen Seiten» vorgegangen. Offenbar wolle man sich beim Bundesverwaltungsgericht nicht vorwerfen lassen, Rechtsverweigerung zu betreiben. Die Gerichtsbehörde wollte allerdings gegenüber der SoZ niemand Stellung nehmen.

Derweil seien nicht einmal die Klageantworten von Bund, Finanzmarktaufsicht (Finma) oder eine Stellungnahme der UBS bei den Klägern angekommen. Offenbar sei ein Tauziehen um die Herausgabe der Akten im Gang, die für einen Prozess nötig seien, schreibt die «SonntagsZeitung» unter Berufung auf «gut informierte Kreise».

Sie verweist dabei auf ein Finma-Dokument, dass bereits im April 2024 an die Öffentlichkeit gelangt war. In diesem hatte sich die Behörde gegen die Veröffentlichung von vertraulichen Dokumenten gewehrt. Ein Gesuch der SonntagsZeitung um Akteneinsicht sei derweil vom Finanzdepartement (EFD) mit Hinweis auf laufende Rechtsverfahren verweigert worden.

Die Finma hatte die Credit Suisse im März 2023 in einer Verfügung angewiesen, im Rahmen der Notübernahme durch die UBS ihre AT1-Anleihen im Gesamtwert von rund 16 Milliarden Franken vollständig zu löschen. Solche zum «zusätzlichen Kernkapital» («Additional Tier1») gezählten AT1-Anleihen können abgeschrieben werden, wenn ein Finanzinstitut in Schieflage gerät.

Die Beschwerdeführer stellen sich dagegen auf den Standpunkt, dass die Abschreibung der AT1-Anleihen nicht erforderlich gewesen sei, weil die CS die regulatorischen Kapitalanforderungen jederzeit erfüllt habe.

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(AWP)