Zuvor hatte bereits der Senat das Prestige-Projekt des Präsidenten abgenickt.
Es folgen wichtige Eckpunkte des Vorhabens, durch das der Schuldenberg der USA in den kommenden Jahren nach Einschätzung von Experten um bis zu 1,5 Billionen Dollar steigen dürfte.
Unternehmen
Die UNTERNEHMENSSTEUERN werden ab Januar auf 21 Prozent von bisher 35 Prozent gesenkt. In Deutschland liegt die Körperschaftsteuer bei 15 Prozent. Hinzu kommen noch rund 14 Prozent an Gewerbesteuer und der Soli.
Der MINDESTSTEUERSATZ FÜR UNTERNEHMEN von 20 Prozent wird abgeschafft. Mit dem Steuersatz sollte sichergestellt werden, dass profitabel arbeitende Firmen ihre Steuerlast nicht gegen Null rechnen können.
Der Steuersatz für KLEINBETRIEBE, die als sogenannte "Pass-through"-Gesellschaften firmieren, wird bei den ersten 315.000 Dollar an Einnahmen auf 20 Prozent gesenkt. Für Erträge darüber soll der Steuersatz effektiv nicht mehr als 29,6 Prozent betragen. Schätzungen zufolge sind rund 95 Prozent der US-Firmen solche Kleinbetriebe, die oft nur einen Eigentümer oder wenige Mitarbeiter haben.
Wenn Unternehmen ihr IM AUSLAND GEPARKTES FIRMENVERMÖGEN zurückholen, sollen sie einmalig eine Steuer von acht Prozent auf illiquide Mittel und 15,5 Prozent auf Bargeld und ähnliche Vermögenswerte zahlen. Damit sollen rund 2,6 Billionen Dollar in die USA fliessen, die von den Firmen bisher in Übersee gebunkert wurden. Bislang mussten im Ausland erwirtschaftete Gewinne so lange nicht versteuert werden, bis sie in die USA überwiesen wurden.
Künftig werden GEWINNE von US-Firmen IM AUSLAND weitgehend von einer Besteuerung befreit. Damit zieht das US-Steuersystem mit denen der meisten anderen Industrieländer gleich.
Das Gesetz umfasst Massnahmen, um die VERLAGERUNG VON GEWINNEN aus den USA in Niedrigsteuerländer zu verhindern. Für Zahlungen zwischen Firmen in den USA und anderen Konzernteilen im Ausland soll es eine MINDESTSTEUER geben. Zudem wird die Verlagerung von Einkünften mithilfe des Transfers immaterieller Güter wie Patenten eingeschränkt.
Firmen können Anschaffungen in voller Höhe und umgehend über fünf Jahre ABSCHREIBEN. Ab dem sechsten Jahr sollen bei weiteren Anschaffungen Abschreibungsmöglichkeiten über einen Zeitraum von fünf Jahren schrittweise entfallen.
Für SAUBERE ENERGIE aus Wind, Biomasse, Erdwärme, Solarenergie, Abfall und Wasserkraft bleiben Steuererleichterungen erhalten.
Für FONDSMANAGER UND HEDGEFONDS wird ein Steuer-Schlupfloch verkleinert, obwohl Trump selbst versprochen hatte, es zu schliessen. Sie können eine geringere Steuer bei Veräusserungsgewinnen geltend machen, wenn sie die Anteile länger als drei Jahre halten. Bisher betrug die Haltedauer ein Jahr.
Einzelpersonen
Der SPITZENSTEUERSATZ für unverheiratete Privatpersonen mit einem zu versteuernden Einkommen von über 500.000 Dollar sinkt auf 37 Prozent von 39,6 Prozent. Für Verheiratete mit einem Einkommen mit mehr als 600.000 Dollar soll ebenfalls der Spitzensteuersatz von 37 Prozent gelten.
Der Eingangssteuersatz liegt bei Unverheirateten für Einkommen von bis zu 9525 Dollar und bei Verheirateten von bis zu 19.050 Dollar bei zehn Prozent. Die Zahl der Steuerstufen bleibt bei sieben. Trump hatte einen Spitzensteuersatz von 35 Prozent und nur drei Steuerstufen angestrebt. Die in der Reform vorgesehenen Steuerstufen gelten bis 2025.
Die FREIBETRÄGE, die Einzelpersonen in den kommenden acht Jahren ansetzen können, steigen auf 12.000 Dollar von 6350 Dollar. Bei Verheirateten sind es künftig 24.000 Dollar statt 12.700 Dollar.
HYPOTHEKENZINSEN lassen sich nur noch bei Immobilienkrediten in Höhe von maximal 750.000 Dollar absetzen. Nach 2025 soll die Grenze wieder auf die aktuell geltende eine Million Dollar steigen.
Der Freibetrag bei der ERBSCHAFTSTEUER des Bundes wird auf zehn Millionen Dollar verdoppelt.
An die Reform geknüpfte Zusatvereinbarungen:
- Bürger müssen künftig keine Strafe mehr zahlen, wenn sie sich gegen den Abschluss einer Krankenversicherung entscheiden. Damit würde ein zentrales Element der unter Trumps Vorgänger Barack Obama eingeführten Gesundheitsreform gekippt, die Pflichtversicherung.
- Ölbohrungen in einem Naturschutzgebiet Alaskas sollen erlaubt werden. Dies hatte die republikanische Senatorin Lisa Murkowski als Bedingung für ihre Zustimmung zu dem Entwurf gefordert.
(Reuters)