Wie Gesundheitsdirektor Paolo Bianchi vor den Medien erklärte, gibt es drei Kategorien von Betrieben: solche mit hohem Risiko, mit erhöhtem Risiko und mit geringem Risiko. Entsprechend unterschiedlich sind die Beträge, die der Kanton respektive der Bund den Firmen für die Tests vergütet. Der entsprechende Rahmen für Schnelltests liegt zwischen 8 und 34 Franken.

Die Evaluation des Risikos und Wahl der Testform obliegt den Betrieben selber. Die entsprechenden Dokumente finden diese ab kommenden Montag auf der Webseite des Kantons.

Der Bund hat insbesondere Unternehmen und Schulen zu wiederholten freiwilligen Tests ermuntert und dafür eine Milliarde Franken bereitgestellt. Gesundheitsminister Alain Berset hat die Empfehlung für Massentests damit begründet, dass sich die epidemiologische Lage zu langsam verbessere und die Ausbreitung der neuen Virusvarianten Sorge bereite.

Firmen, die häufig testen, können nach den Plänen des Bundesrats durch die Kantone von einer Quarantänepflicht für Kontaktpersonen befreit werden. Allerdings müssen die Betriebe daneben weiterhin die Schutzkonzepte befolgen.

In Unternehmen und Schulen soll die Testform mit sogenannten gepoolten Speichel-Proben zur Anwendung kommen. Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass mit wiederholten Massentests 40 Prozent der Bevölkerung wöchentlich getestet werden sollen.

Laut Bianchi sind im Kanton Tessin seit dem 7. April von den Apotheken mehrere zehntausend Selbsttests für zuhause abgegeben worden. Bis zum 21. April hätten diese 149 positive Fällen ergeben, die zur Bestätigung noch einen genaueren PCR-Test machen mussten. Zudem böten derzeit 68 Apotheken, rund ein Drittel aller Apotheken im Kanton, Schnelltests an.

(AWP)