Von der Haftung soll sich die Konzessionärin nur befreien können, wenn sie den Beweis erbringt, dass der Schaden nicht durch die Sendeanlage verursacht wurde. Damit würde für Mobilfunkanlagen eine Art Kausalhaftung eingeführt, wie sie heute etwa für Motorfahrzeuge besteht.

Die Bundeskanzlei hat den Initiativtext vorgeprüft und am Dienstag im Bundesblatt publiziert. Damit können die Initianten mit der Unterschriftensammlung beginnen. Die Frist für die Einreichung der 100'000 Unterschriften läuft am 22. April 2021 ab.

Das Thema Mobilfunk könnte die Stimmberechtigten auch in anderem Zusammenhang beschäftigen. Vor einer Woche ist der Startschuss für die 5G-Initiative gefallen. Diese will die Erhöhung der Anlagegrenzwerte für nichtionisierende Strahlung verbieten. Zudem soll die Versorgung mit Mobilfunk und Internet in draussen und drinnen aufgeteilt werden.

(AWP)