AUSGANGSLAGE
Zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 nahm der Bundesrat das Zepter in die Hand. Er rief die "ausserordentliche Lage" aus und schuf damit die Grundlage für den Erlass von Notrecht. Der Bundesrat schränkte das gesellschaftliche Leben ein. Gleichzeitig gab er Gelder in zweistelliger Milliardenhöhe frei, um die Wirtschaft vor einem Kollaps zu bewahren.
Mitte Juni wurde das Regime beendet, seither gilt die "besondere Lage", bei der auch die Kantone und das Parlament wieder ein Wort mitzureden haben. Damit verschiedene Corona-Notmassnahmen vom Frühjahr bis Ende 2021 verlängert werden konnten, mussten diese ins ordentliche Recht überführt werden. Die Basis bildet das Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie - kurz: Covid-19-Gesetz.
DAS WILL DIE VORLAGE
Im Zentrum der Vorlage stehen die Rahmenbedingungen für die Entschädigung der Leidtragenden der Corona-Krise - etwa Unternehmen, Selbstständige, Künstler und Sportler. Es geht um Massnahmen wie etwa Erwerbsausfall- oder Kurzarbeitsentschädigungen.
Das Covid-19-Gesetz wurde im vergangenen September vom Parlament verabschiedet und für dringlich erklärt, weshalb es unmittelbar in Kraft trat. Seither wurde die Vorlage bereits zwei Mal an die aktuellen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst. Die Räte haben dem Bundesrat Leitplanken gesetzt. Das Gesetz verpflichtet die Regierung zur Konsultation der Kantone, des Parlaments und der Sozialpartner, bevor neue Massnahmen erlassen werden.
DIE BEFÜRWORTER
Auch wenn die Details des Gesetzes teils heftig diskutiert wurden, war der grundsätzliche Rechtsrahmen für Corona-Massnahmen im Parlament weitgehend unumstritten. Eine grosse Mehrheit ist der Meinung, dass eine aussergewöhnliche Situation aussergewöhnliche Massnahmen rechtfertige. Essenziell sei insbesondere die Entschädigung für die Leidtragenden der Massnahmen.
Würde das Covid-19-Gesetz abgelehnt, würden dessen Bestimmungen laut dem Bundesrat ab Ende September hinfällig. Möglich wäre es, die Bestimmungen in eines oder mehrere nicht dringliche Gesetze zu überführen. Bis es so weit wäre, müsste der Bundesrat in dringlichen Situationen wohl wieder auf Notverordnungen zurückgreifen. Das möchte die überwiegende Mehrheit der Parteien, Verbände und Organisationen verhindern.
DIE GEGNER
Der Verein "Freunde der Verfassung" reichte im Januar ein von rund 90'000 Personen unterzeichnetes Referendum gegen das Covid-19-Gesetz ein. So soll verhindert werden, dass notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nachträglich legitimiert werden, wie das Komitee argumentiert. Zudem verleihe das Gesetz dem Bundesrat zu viel Macht. Die Gegner bezeichnen das Gesetz zudem als unnötig. Der grösste Teil befasse sich mit Finanzierungsleistungen, die der Bundesrat auch mit Bundesbeschlüssen regeln könnte.
Neben verschiedenen Bürgerbewegungen mit Corona-Massnahmen-Skeptikern, die das Referendum unterstützen, können die Gegner auch auf die Unterstützung eines Teils der SVP hoffen. Deren Delegiertenversammlung beschloss Stimmfreigabe. Einige halten das Covid-19-Gesetz für überladen. Es verknüpfe sachfremde Themen wie wirtschaftliche Hilfen und die Erteilung von Machtbefugnissen für den Bundesrat.
(AWP)