Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus verschärft der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter, wie er am Montag mitteilte. Ab Mitternacht sind öffentliche und private Veranstaltungen verboten.
Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs sei sichergestellt, es seien genügend Vorräte angelegt, schreibt der Bundesrat. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken blieben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
Teilweise Mobilisierung
Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bedarf der zivilen Behörden nach Unterstützung durch die Armee in den nächsten Tagen und Wochen markant steigen wird. Um den Gesuchen der Kantone zu entsprechen, erhöht der Bundesrat die Obergrenze für den Assistenzdienst von 800 auf 8000 Armeeangehörige. Dafür sollen gewisse Truppen vorübergehend mobilisiert werden können.
Der Bundesrat hat zudem entschieden, auch die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich zu kontrollieren und dort Einreiseverbote mit Ausnahmen einzuführen. Bereits am Freitag hatte er Schengen-Grenzkontrollen für Reisende aus Italien eingeführt. Die Einreise aus den vier grossen Nachbarländern ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt.
Ausserordentliche Lage
Rechtsgrundlage der Massnahmen ist eine weitere "Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus". Der Bundesrat stützt sich dabei auf das Epidemiengesetz. Bisher galt die "besondere Lage". In einer solchen hat der Bundesrat ebenfalls weit reichende Kompetenzen, muss sich aber mit den Kantonen abstimmen.
Nun hat er die "ausserordentliche Lage" ausgerufen. In dieser kann Bundesrat in Eigenregie für das ganze Land oder für einzelne Landesteile alle notwendigen Massnahmen anordnen. Diese Notverordnungskompetenz hat der Bundesrat in Notlagen gestützt auf die Verfassung, was im Epidemiengesetz lediglich bekräftigt wird.
Weitere Verschärfung
Bereits am Freitag hatte der Bundesrat drastische Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Seit Montag müssen alle Schulen geschlossen bleiben. Für die Wirtschaft stehen 10 Milliarden Franken zur Verfügung. Die Massnahmen sind in seltener Einstimmigkeit von Parteien, Gewerkschaften und Berufsverbänden begrüsst worden.
Zudem entschieden die Büros von National- und Ständerat am Sonntag, die Frühlingssession abzubrechen. Am Montag hätte die dritte und letzte Woche der Frühjahrssession beginnen sollen. Die Schlussabstimmungen über die fertig beratenen Geschäfte finden nicht statt.
(AWP)