Rund 47,3 Prozent der Unternehmen, welche die nicht rückzahlpflichtigen Zuschüsse vom Bund und den Kantonen erhielten, stammten aus der Gastronomie. Danach profitierten Firmen zu 13,7 Prozent aus dem Detailhandel - gefolgt von Beherberungsbetrieben mit 6,4 Prozent.
Fast 25 Prozent der gestützten rund 20'000 Unternehmen stammen aus dem Kanton Zürich. Zudem halfen Bund und Kantone rund 12,3 Prozent der Firmen im Kanton Wallis. Auf dem dritten Platz im Ranking landete der Kanton Genf mit 8,7 Prozent.
Von den rund 1,6 Milliarden Franken an A-fonds-perdu-Beträgen flossen 667 Millionen Franken an die Gastronomie, was zirka 42 Prozent der Gesamtsumme entspricht. Rund 196 Millionen Franken, also rund 12,3 Prozent, gingen an Beherberungsbetriebe sowie rund 154 Millionen Franken und damit fast zehn Prozent an den Detailhandel.
Kanton Zürich als Vorreiter
Neben den Hilfsgeldern ohne Rückzahlpflicht gewährten Bund und Kantone aber auch Darlehen, Bürgschaften beziehungsweise Garantien in Höhe von 137,3 Millionen Franken an zirka 1700 Unternehmen. Diese entfielen zu rund 60 Prozent auf Firmen aus dem Kanton Zürich. Diese erhielten rund 50 Prozent der gesprochenen Gelder vom Staat.
Die jüngsten Zahlen zeigen, dass die Hilfe nunmehr schneller an die Unternehmen gelangt. Die Kantone hatten zwischen dem 26. September 2020 und dem 28. Februar dieses Jahres nur rund 492 Millionen Franken an A-fonds-perdu-Beiträgen an 7207 Unternehmen ausbezahlt. Zudem hatten in diesem Zeitraum lediglich 332 Unternehmen Darlehen von insgesamt rund 52 Millionen Franken erhalten. Insgesamt stehen zehn Milliarden Franken im Härtefallprogramm zur Abfederung der Coronavirus-Auswirkungen zur Verfügung.
(AWP)