Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, das Vermögen der Teilvermögen hauptsächlich in: Physisches Gold in kuranter Form. Das Gold wird dabei in Barren der Standardeinheit von ca. 12.5 kg mit der Feinheit 995/1000 oder besser in Einzelverwahrung gehalten. Für Spitzenbestände von bis zu max. 450 Unzen (oz.) Gold bleibt die Zentralverwahrung vorbehalten, welche den Teilvermögen einen Miteigentumsanteil an physisch hinterlegten Barren in Standardeinheiten in der Höhe der entsprechenden Unzen verschafft. Das Vermögen der Teilvermögen kann zudem in physisches Gold in Form von Barren verschiedener Grösse mit einem Feingehalt von mindestens 995/1000 investiert sein, welche durch eine Raffinerie hergestellt worden sind, die auf der «Gold list» der LBMA aufgeführt ist (abrufbar unter: http://www.lbma.org.uk). Die Teilvermögen unterscheiden sich lediglich in der jeweiligen Rechnungswährung