Demnach wird der GAM-Ankeraktionär ohne Auflagen von der Pflicht, ein Übernahmeangebot für sämtliche kotierten Aktien zu unterbreiten, befreit, wie GAM am Dienstag mitteilte. Gegen den UEK-Entscheid vom 19. April können Aktionäre, die mindestens drei Prozent der Stimmrechte von GAM halten, innerhalb von fünf Börsentagen Einsprache einlegen.

GAM kämpft seit Jahren mit den Folgen hausgemachter Probleme. Seit 2018 ein prominenter Fondsmanager wegen schwerer Verfehlungen suspendiert worden war, erlebt das Unternehmen massive Geldabflüsse aus seinen Anlagevehikeln. An der Generalversammlung vom 15. Mai 2024 hat GAM eine Kapitalerhöhung von bis zu 100 Millionen Franken beantragt. Damit solle die langfristige Stabilität von GAM gefördert und die Wachstumsstrategie unterstützt werden. Die Kapitalerhöhung soll vollständig vom Ankeraktionär gezeichnet werden.

(AWP)