Die Räte haben die letzte Differenz im indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei bereinigt. National- und Ständerat waren sich seit längerem im Grundsatz einig, dass Leistungen nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden, wenn ein evidenzbasiertes Verfahren ergeben hat, dass sie nicht oder nicht mehr wirksam, zweckmässig oder wirtschaftlich sind. Der Nationalrat wollte ursprünglich jedoch im Gegensatz zum Ständerat, dass unabhängige Dritte mit einem solchen Verfahren beauftragt werden müssen.

Am Donnerstag hat der Nationalrat nun auf diesen Passus im Gesetz verzichtet und ist dem Ständerat gefolgt. Damit wurde die letzte Differenz im geänderten Bundesgesetz über die Krankenversicherung ausgeräumt.

Die Vorlage mit mehreren Massnahmen zur Kostendämpfung, unter anderem der Vorgabe von Kostenzielen, ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.

(AWP)