Insgesamt sollen rund 456,9 Mio Aktien von Meyer Burger ausgegeben werden, wodurch das Aktienkapital auf neu 27,41 Mio CHF steigt von zuvor 4,57 Mio, wie es am Freitag in einer Medienmitteilung heisst. Pro gehaltene Namenaktie werden den bisherigen Aktionären fünf Bezugsrechte zugeteilt.

Bei Annahme des Antrages zur Kapitalerhöhung soll die Bezugsfrist vom 7. bis zum 15. Dezember 2016 laufen und der Bezugsrechtehandel vom 7. bis 13. Dezember. Als erster Handelstag ist der 20. Dezember geplant. Das Zustandekommen der Kapitalerhöhung steht unter der Bedingung, dass der Bruttoerlös der Kapitalerhöhung mindestens 160 Mio CHF betragen wird.

Mit Veraison Capital und zCapital haben sich zwei inländische institutionelle Investoren verpflichtet unter bestimmten Bedingungen gesamthaft bis zu 90,1 Mio Aktien, für welche die Bezugsrechte nicht ausgeübt werden und die nicht anderweitig platziert werden können, für einen Betrag von insgesamt rund 32,4 Mio CHF zum Bezugspreis fest zu übernehmen. Zudem hat sich das Unternehmen zu einem Lockup von 180 Tagen und der Verwaltungsrat sowie das Management zu einem Lockup von 90 Tagen verpflichtet.

Das genehmigte Kapital soll zudem auf 5,48 Mio CHF steigen von derzeit 240'000 CHF. Damit würde das genehmigte Kapital 20% des künftigen ordentlichen Aktienkapitals (nach Kapitalerhöhung) betragen.

Die neuen Kreditverträge wurden unterzeichnet, heisst es weiter. Dabei wurde eine Verlängerung der Laufzeit des im April 2017 fällig werdenden hypothekarisch gesicherten Kredites von 30 Mio CHF auf dem Verwaltungs- und Produktionsgebäude in Thun sowie der Garantiefazilität von neu 60 Mio um jeweils drei Jahre vereinbart.

Die Kapitalerhöhung ist nach den durch die Gläubiger genehmigten Änderungen bei einer Wandelanleihe und der Verlängerung der Kreditverträge mit den Banken die dritte Stufe des Rekapitalisierungsprogramms. Alle Massnahmen bedingen dabei einander.

(AWP)