Der geltende fixe Verzugszins sei in der schweizerischen Rechtstradition fest verankert und habe sich seit vielen Jahren bewährt, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Angesichts des gestiegenen Zinsniveaus falle auch die ursprüngliche Begründung der Revision weg, wonach in einem Tiefzinsumfeld ein Verzugszins von fünf Prozent für viele Unternehmen eine grosse finanzielle Zusatzbelastung darstelle.

Für den Bundesrat habe der Verzugszins nicht nur das Ziel, einen Gläubiger oder eine Gläubigerin für verspätete Zahlung zu entschädigen. Ein Verzugszins solle auch säumige Schuldnerinnen und Schuldner dazu bewegen, offene Verpflichtungen möglichst schnell zu begleichen. "Der Bundesrat will verhindern, dass mit einer Senkung des Verzugszinses gleichzeitig die Zahlungsmoral geschwächt wird." Den Parteien steht es aber frei, einen anderen Verzugszinssatz zu vereinbaren oder ihn ganz auszuschliessen.

Die Forderung nach einem flexiblen Verzugszins geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Fabio Regazzi (Mitte/TI) aus dem Jahr 2016 zurück. Hintergrund war das tiefe Zinsniveau. Nach mehreren Debatten in Parlament und Kommissionen setzte sich eine Variante durch, welche auf dem Schweizer Referenzzinssatz Saron basiert. Der Mindestzinssatz muss gemäss dem Gesetzesentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) mindestens zwei Prozent betragen.

In der Vernehmlassung stellten sich gemäss der Mitteilung vier von fünf Parteien hinter den Gesetzesentwurf. Eine Mehrheit der Kantone sowie Vertreter der Wirtschaft hätten die Revision aber mehrheitlich abgelehnt. Als nächstes werden die beiden Parlamentskammern den Entwurf diskutieren.

(AWP)