Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am Mittwoch entschieden, die beiden Vorlagen im Frühling zur Abstimmung zu bringen, wie er mitteilte.

Hinter der Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» steht der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Sie verlangt eine 13. Monatsrente für AHV-Rentnerinnen und Rentner.

Mit der Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» wollen die Jungfreisinnigen das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung koppeln. In einem ersten Schritt würde es für beide Geschlechter auf 66 Jahre erhöht. Danach soll das Rentenalter pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung um 0,8 Monate steigen. Bundesrat und Parlament empfehlen beide Volksbegehren zur Ablehnung.

Entscheid zur BVG-Reform erst später

Nebst den beiden Initiativen zur Altersvorsorge sind derzeit auch die Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei, die Prämienentlastungs-Initiative der SP sowie die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Stopp-Impflicht)» aus Kreisen der Gegnerinnen und Gegner der Corona-Massnahmen abstimmungsreif. Mehrere weitere Volksbegehren sind im Parlament hängig.

Der Beschluss des Bundesrats vom Mittwoch bedeutet auch, dass die Stimmberechtigten erst zu einem späteren Zeitpunkt über die Reform der beruflichen Vorlage entscheiden wird. Auch das Referendum gegen die BVG-Reform ist abstimmungsreif.

Dazu, warum sich der Bundesrat gegen einen «Renten-Abstimmungssonntag» mit drei Vorlagen entschieden hat, machte die Bundeskanzlei auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA keine Angaben. Sie verwies darauf, dass die Beratungen der Landesregierung vertraulich seien.

Neue Transparenzregeln

Das Parlament hatte die BVG-Reform in der Frühjahrssession 2023 verabschiedet. Grundsätzlich muss der Bundesrat Referendumsvorlagen und Volksinitiativen innert zehn Monaten nach der Schlussabstimmung im Parlament zur Abstimmung bringen. Fällt die Behandlung eines Geschäfts im Parlament in ein Wahljahr, verlängert sich die Frist aber auf 16 Monate, wie die Bundeskanzlei erklärte. Dies ist bei der BVG-Reform der Fall.

Die Volksabstimmung im kommenden März ist die erste, bei der neue Transparenzvorgaben gelten. Erstmals müssen politische Akteure Kampagnenbudgets ab 50'000 Franken und die Absenderinnen und Absenderinnen von Zuwendungen ab 15'000 Franken mit Namen offenlegen. Die entsprechenden Informationen müssen sie bis zum 18. März der Eidgenössischen Finanzkontrolle übermitteln.

(AWP)