Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am Mittwoch entschieden, die beiden Vorlagen im Frühling zur Abstimmung zu bringen, wie er mitteilte.
Hinter der Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» steht der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Sie verlangt eine 13. Monatsrente für AHV-Rentnerinnen und Rentner.
Mit der Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» wollen die Jungfreisinnigen das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung koppeln. In einem ersten Schritt würde es für beide Geschlechter auf 66 Jahre erhöht. Danach soll das Rentenalter pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung um 0,8 Monate steigen. Bundesrat und Parlament empfehlen beide Volksbegehren zur Ablehnung.
Entscheid zur BVG-Reform erst später
Nebst den beiden Initiativen zur Altersvorsorge sind derzeit auch die Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei, die Prämienentlastungs-Initiative der SP sowie die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Stopp-Impflicht)» aus Kreisen der Gegnerinnen und Gegner der Corona-Massnahmen abstimmungsreif. Mehrere weitere Volksbegehren sind im Parlament hängig.
Der Beschluss des Bundesrats vom Mittwoch bedeutet auch, dass die Stimmberechtigten erst zu einem späteren Zeitpunkt über die Reform der beruflichen Vorlage entscheiden wird. Auch das Referendum gegen die BVG-Reform ist abstimmungsreif.
Dazu, warum sich der Bundesrat gegen einen «Renten-Abstimmungssonntag» mit drei Vorlagen entschieden hat, machte die Bundeskanzlei auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA keine Angaben. Sie verwies darauf, dass die Beratungen der Landesregierung vertraulich seien.
Neue Transparenzregeln
Das Parlament hatte die BVG-Reform in der Frühjahrssession 2023 verabschiedet. Grundsätzlich muss der Bundesrat Referendumsvorlagen und Volksinitiativen innert zehn Monaten nach der Schlussabstimmung im Parlament zur Abstimmung bringen. Fällt die Behandlung eines Geschäfts im Parlament in ein Wahljahr, verlängert sich die Frist aber auf 16 Monate, wie die Bundeskanzlei erklärte. Dies ist bei der BVG-Reform der Fall.
Die Volksabstimmung im kommenden März ist die erste, bei der neue Transparenzvorgaben gelten. Erstmals müssen politische Akteure Kampagnenbudgets ab 50'000 Franken und die Absenderinnen und Absenderinnen von Zuwendungen ab 15'000 Franken mit Namen offenlegen. Die entsprechenden Informationen müssen sie bis zum 18. März der Eidgenössischen Finanzkontrolle übermitteln.
(AWP)
6 Kommentare
Es gibt noch eine andere Finanziermöglichkeit
z.B. eine MWST auf den Dividendenerträgen erheben.
Erhöhung Rentenalter nein, bei dieser Teuerung wo die AHV leider nicht Schritt hält 13. AHV ja, hat man ja auch bei den meisten Anstellungen in der Privatwirtschaft einen 13. Warum dann nicht bei der AHV? Dafür dort unbedingt CEOs massiv kürzen
Und wer finanzierts? Unsere Kinder!! Willst du das sicher? Ich nicht.
@franzbauer wenn man Geld für eine CS Rettung hat, hat man auch Geld für eine 13. AHV Rente.
Die Kürzung der Renten verheirateter Paare un Fr. ist ein krasser Verstoss gegenüber der Bundesverfassung, dem Grundgesetz. Vor dem Gesetz sind alle gleich, die Würde des Menschen ist unantastbar. Die jetzige Regelung stammt aus dem vorderen Jahrhundert. Unsere Frauen heute bezahlen das ganze Berufsleben AHV-Beiträge. haben eine gute Ausbildung, die Wirtschaft benötigt sie. Die Heiratsstrafe ist diskriminierend, gehört abgeschafft, nicht mehr zeitkonform. Es ist ei weiterer Grundstein zum Erreichen des Zieles, gleiche Rechte für Frauen und Männer. Also Finger raus, endlich. Der Handlungsbedarf könnte eindeutiger nicht sein.
An Franz Bauer. Da die AHV seit 1948 besteht, haben bis jetzt alle Arbeitenden die AHV Bezüge finanziert. Auch ich während meinem ganzen Arbeitsleben. Ich sehe nicht ein, warum unsere Kinder nicht auch uns Rentner finanzieren sollen. Es ist an der Bevölkerung, die Wirtschaft so zu steuern, dass genügend Einkommen generiert wird, um auch die AHV Beträge bezahlen zu können. Das geht allerdings nicht, wenn man die Wirtschaft zerstört mit woken Glaubensgrundsätzen.