Der Nationalrat hat die entsprechende Änderung des Kollektivanlagengesetzes am Donnerstag als Zweitrat gutgeheissen - mit 116 zu 67 Stimmen bei 9 Enthaltungen.

Die neue Fondskategorie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken. Weiter soll der sogenannte Limited Qualified Infestor Fund (L-QIF) qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern grössere Flexibilität und mehr Innovationen ermöglichen. Als qualifizierte Anleger gelten unter anderen Banken, Vermögensverwaltungen oder Pensionskassen. Dem breiten Publikum soll der neue Fonds nicht zur Verfügung stehen.

«Gleich lange Spiesse schaffen»

Das neue Finanzprodukt soll dazu führen, dass Geschäfte vermehrt aus dem Ausland in die Schweiz zurückgeholt werden können und die Wertschöpfungskette grösstenteils in der Schweiz verbleibt. Damit könne die Schweiz zu Luxemburg aufschliessen, sagte Kommissionssprecher Martin Landolt (Mitte/GL). Dort sei das Produkt seit 2016 erfolgreich im Einsatz. Auch viele Anleger aus der Schweiz würden es nutzen.

Schweizer Anleger sollten dafür aber nicht mehr ins Ausland gehen müssen, erklärte Finanzminister Ueli Maurer. Es handle sich bei der Vorlage um eine "angemessene Deregulierung". Damit würden Arbeitsplätze in die Schweiz geschaffen. Pensionskassen und andere qualifizierte Anleger investierten bereits heute in ausländische L-QIF. "Wir müssen nun gleich lange Spiesse schaffen."

Die neue Fondskategorie benötigt keine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Verwaltung muss aber über Institute erfolgen, die durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt werden. Verletzen sie ihre Pflichten, drohen aufsichtsrechtliche Massnahmen.

Linke sprechen von «Blackbox»

Grundsätzliche Bedenken zur Vorlage äusserte nur die Ratslinke. Schon in der Vernehmlassung war die Vorlage bei der SP und Konsumentenschutzorganisationen auf Ablehnung gestossen. Sie argumentierten, solche Fonds enthielten für Privatpersonen und für Vorsorgeeinrichtungen zu hohe Risiken.

Das Instrument sei eine Blackbox, sagte Regula Rytz (Grüne/BE). "Sogar die meisten Finanzexperten verstehen nur Bahnhof." Innovation werde mit Deregulierung gleichgesetzt. Was eine fehlende Aufsicht bedeuten könne, habe die Finanzkrise gezeigt.

Neben dem Nichteintretensantrag war auch ein Rückweisungsantrag von Jacqueline Badran (SP/ZH) chancenlos. Sie wollte im Rahmen der Revision zusätzlich die gesetzliche Grundlage schaffen, sodass sich L-QIF neu auch für die Finanzierung von Start-ups eignen. Die bürgerliche Mehrheit sah jedoch keinen Handlungsbedarf.

Wenige Streitpunkte

In der Detailberatung folgte die grosse Kammer mehrheitlich dem Ständerat. Es gibt nur zwei nennenswerte Differenzen.

So soll nach Ansicht des Nationalrats die jederzeitige Rückgabe bei offenen kollektiven Kapitalanlagen nicht länger als fünf Jahre ausgesetzt werden können. Finanzminister Ueli Maurer meldete Bedenken zum Entscheid des Ständerats an, weil die etablierten Regelungen bezüglich geschlossener und offener Fonds so verwässert würden. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte dem Finanzminister.

Ausserdem beschloss der Nationalrat, dass - im Rahmen der Schwellenwerte des Finanzinstitutsgesetzes - auch Vermögensverwalter L-QIF verwalten können sollen.

Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

(AWP)