Auch in der Zentralschweiz, im Kanton St. Gallen und in den beiden Appenzell dauert die Corona-Quarantäne künftig nur noch sieben statt wie bisher zehn Tage. Ebenso folgten Bern und Neuenburg am Montag einer entsprechenden Empfehlung des Bundes.

Dies bedeutet, dass fast alle Kantone die kürzere Quarantänefrist einführen. Ziel der Verkürzung ist es, angesichts der starken Ausbreitung der Omikron-Variante das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft sicherzustellen und Personalengpässen vorzubeugen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am vergangenen Freitag erklärte.

Es bleiben regionale Unterschiede

Für Betroffene, die mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person engen Kontakt hatten oder mit ihr im gleichen Haushalt leben, bleibt es in den kommenden Tagen dennoch entscheidend, wo sie wohnen: Während das Tessin und der Kanton Genf die neue Regelung bereits am Samstag in Kraft setzten, trat das neue Regime in der Waadt, in Basel-Stadt, im Wallis und im Jura am Montag in Kraft.

Ebenfalls seit Montag gilt die kürzere Dauer in Freiburg und Zürich, in Neuenburg, Thurgau sowie in den Zentralschweizer Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug und Luzern.

Anders sieht es in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen aus: Dort gilt die neue Reglung ab Mittwoch. Der Kanton Bern seinerseits will der BAG-Empfehlung folgen, nennt aber keine Frist. Die Anpassung der Prozesse laufe, teilte Gundekar Giebel, Sprecher der Berner Gesundheitsdirektion, mit.

Graubünden und Solothurn machen nicht mit

Im Kanton Graubünden ist laut der kantonalen Kommunikationsstelle Coronavirus eine Verkürzung der Quarantäne momentan nicht geplant. Es bestehe bereits die Möglichkeit, sich mit einer Reihe negativer Tests aus der Quarantäne am siebten Tag "herauszustesten", hiess es auf Anfrage.

Grundsätzliche Kritik an der kürzeren Quarantänedauer kommt aus dem Kanton Solothurn: Für die vom BAG vorgeschlagenen Quarantäneregeln fehlten medizinisch-wissenschaftliche Daten, erklärte die Solothurner Kantonsärztin Yvonne Hummel am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Es bestünden bisher keine zuverlässigen wissenschaftlichen Daten, die eine verkürzte Ansteckungsfähigkeit von infizierten oder potentiell infizierten Personen dokumentierten, so Hummel. Bei Einführung der verkürzten Quarantäne bestehe ein hohes Risiko, dass sich die epidemiologische Lage rasch verschlechtere.

Die Solothurner Kantonsärztin pochte zudem auf Einheitlichkeit: Die Isolations- und Quarantäneregeln seien auf nationaler Ebene schon detailliert geregelt. Eine Änderung müsse deshalb durch den Bundesrat vorgenommen werden.

Noch kein Entscheid über eine allfällige Verkürzung der Quarantänefrist ist in den Kantonen Aargau und Glarus gefallen.

Mehr als anderthalbmal so viele Neuinfektionen

Am Montag wurden dem Bundesamt für Gesundheit 57'387 Neuinfektionen innerhalb von 96 Stunden gemeldet. Zudem gab es 278 Hospitalisationen und 57 Todesfälle. Am Montag vor einer Woche waren innerhalb von 96 Stunden 36'261 neue Coronavirus-Ansteckungen gemeldet worden. Zugleich registrierte das BAG 69 neue Todesfälle und 345 Spitaleinweisungen.

In einigen Kantonen beginnen die Kinderimpfungen. Im Aargau etwa sind Impfungen für Fünf- bis Elfjährige seit Montag möglich. Ab Mittwoch können auch im Kanton St. Gallen sowie in Appenzell Ausserrhoden sowie in Schwyz Kinder geimpft werden.

Schwyz und Nidwalden nehmen seit Ende Dezember Anmeldungen entgegen und der Kanton Luzern tut dies seit dem 1. Januar. Die Kantone Zürich, Uri und Graubünden haben am Montag Termine für Kinderimpfungen freigeschaltet.

Im Kanton Schaffhausen werden Kinder ab 8. Januar jeweils am Samstag im kantonalen Impfzentrum Charlottenfels geimpft.

Im Kanton Bern beginnt die Impfung von fünf- bis elfjährigen Kindern gegen das Coronavirus ebenfalls am 8. Januar in Bern, Biel und Thun. Ab sofort können Eltern ihre Kinder via Impfwebsite des Kantons Bern für die Impfung anmelden.

In Uri werden erstmals am 10. Januar Kinder geimpft. Im Kanton Zug können sich Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren bereits seit 31. Dezember gegen Covid-19 impfen lassen.

Mitte Dezember hatte der Bund eine Empfehlung für die Impfung gegen Covid-19 auch für Kinder im Primarschulalter abgegeben. Der spezielle Impfstoff von Pfizer/Biontech für Fünf- bis Elfjährige war zuvor durch das Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassen worden.

(AWP)