In der Schweiz haben Personen, die auf Sozialhilfe oder Zusatzleistungen angewiesen sind, Anrecht auf den kostenlosen Bezug von Hygienemasken.

Nun fordert die Swiss Covid-Task Force in ihrem jüngsten Policy Brief, dass auch Personen, die wegen Sanktionen von der Sozialhilfe ausgeschlossen sind oder aus anderen Gründen Nothilfe beziehen kostenlos Masken zur Verfügung gestellt werden. Eine grosse Gruppe von Nothilfe-Bezügern sind zum Beispiel die Sans-Papiers.

Die Unterstützung mit Nothilfe ist verfassungsrechtlich garantiert, sie geht jedoch deutlich weniger weit als die Sozialhilfe. Sie beschränkt sich auf Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Hygiene und die medizinische Grundversorgung.

"In der gegenwärtigen Situation sind jedoch auch Masken als Teil der Mindestmittel, auf die jede in der Schweiz lebende oder sich vorübergehend in der Schweiz befindliche Person ein Anrecht hat", teilte die Task Force mit.

Diese Auffassung werde auch durch das Covid-Gesetz gestützt, das die medizinischen Hilfsgüter, die für die Bewältigung der Pandemie notwendig sind, als essentielles Gut definiert.

Für die Sozial- und Nothilfe sind die Kantone und die Gemeinden zuständig. Die direkte Verteilung der Masken kann laut der Covid-Task Force aber auch subsidiär durch den Bund erfolgen.

(AWP)