Einige Bestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz könnten unter Umständen noch länger gebraucht werden, teilte der Bundesrat nach einer Beratung über die mittelfristige Strategie gegen die Pandemie mit. Betroffen sind etwa Massnahmen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur.

Der Bundesrat plant den Angaben zufolge eine Verlängerung voraussichtlich um ein Jahr. Die Botschaft dazu will die Regierung bis Ende Oktober vorlegen. Ohne Verlängerung einiger Bestimmungen könnte seine Handlungsfähigkeit bei der Bewältigung der Pandemie im kommenden Jahr erheblich eingeschränkt werden, argumentierte der Bundesrat.

Die meisten Bestimmungen in dem geltenden Covid-Gesetz laufen Ende 2021 aus. Mit einer Verlängerung möchte der Bundesrat sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch nächstes Jahr über dieselben Instrumente gegen die Pandemie und ihre Folgen verfügt wie bisher.

Die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes weisen eine unterschiedliche Geltungsdauer auf. So ist zum Beispiel die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat bis Ende 2022 in Kraft. Die Bestimmung ist laut Bundesart vom Entscheid vom Mittwoch nicht betroffen.

Gegen das Covid-Gesetz wurde bereits zum zweiten Mal das Referendum ergriffen. Am 28. November entscheidet die Stimmbevölkerung über die Vorlage.

(AWP)