Im Vorjahr hatten Bund und Kantone von der SNB eine Ausschüttung von vier Milliarden Franken erhalten. Vor der Corona-Krise waren es zwei Milliarden Franken.

Je nach Geschäftsgang unterstützt die Bank die obersten zwei Staatsebenen in den nächsten fünf Jahren mit bis zu sechs Milliarden Franken - auch in in diesem Jahr. Die Gewinnausschüttung an die öffentliche Hand geht jeweils zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone.

Die SNB hatte im Corona-Jahr 2020 erneut einen Milliardengewinn erzielt. Zu diesem dürften nicht zuletzt hohe Gewinne auf den SNB-Anlagen dank boomender Aktienmärkte beigetragen haben. Deshalb geriet die SNB im vergangenen Jahr immer stärker unter Druck.

Geld für Schuldenabbau?

Politiker erwarteten, dass sie einen grösseren Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise leistet. So entschied der Nationalrat im Juni, Nationalbankgewinne zur Abzahlung der Corona-Schulden zu verwenden. Der Vorstoss ist im Ständerat hängig. Auch der Bundesrat gab nach der ersten Corona-Welle bekannt, er wolle prüfen, wie die Schulden abgebaut werden könnten - wobei die Verwendung der SNB-Ausschüttung eine Variante sei.

Vor rund einer Woche schlug die Finanzkommission des Ständerats (FK-S) dem Bundesrat vor, die Zusatzausschüttungen der SNB im Rahmen von zwei Milliarden Franken für die Rückzahlung der Covid-bedingten Schulden zu verwenden. Nach Ansicht der Mehrheit der Kommission handelt es sich bei diesen Zusatzausschüttungen um ausserordentliche und nicht um ordentliche Einnahmen. Mit dieser Änderung könnten die Gelder zum Abbau der Schulden eingesetzt werden, die wegen der Corona-Krise entstehen.

Gemäss den geltenden Bestimmungen muss ein Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto innerhalb von sechs Jahren ausgeglichen werden. Mehrere parlamentarische Vorstösse zu diesem Thema sind derzeit in den Finanzkommissionen und in den Räten hängig.

Die FK-S hat die Beratung dieser Vorstösse auf das dritte Quartal 2021 verschoben. Die Kommission möchte die Erwägungen des Bundesrats zum Schuldenabbau abwarten, wie es in der Mitteilung heisst.

(AWP)