Ein Rechtshilfeersuchen wird gestellt, wenn Ermittlungsschritte in einem anderen Land notwendig werden. Das im Thurgau geführte Verfahren sei rein akzessorischer Natur - die Verfahrensleitung liege alleine bei der ersuchenden Behörde, also der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien, hiess es auf Anfrage weiter.
Gegen den Ex-Milliardär und Gründer der Signa-Gruppe, René Benko, laufen in Österreich, Deutschland und Italien mehrere Ermittlungen, unter anderem wegen mutmasslichen Betrugs, des österreichischen Straftatbestands der Untreue und Bankrotts. Benkos Anwalt bestritt die Vorwürfe. Das Signa-Firmenkonstrukt war durch steigende Zinsen, Energiepreise und Baukosten zusammengebrochen.
Laut der «Sonntagszeitung», die zuerst darüber berichtet hatte, sollen zwei Co-Investoren der Signa in Frauenfeld als Belastungszeugen befragt worden sein. Das Ersuchen soll demnach vor rund sechs Wochen, also noch vor Benkos Verhaftung, eingegangen sein. Es soll sich dabei um die Vernehmung eines wichtigen Zeugen im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen um das sogenannte Geldkarussell handeln.
Die Forderungen der Gläubiger gegenüber der Signa-Gruppe belaufen sich auf insgesamt 2,4 Milliarden Euro. Das Insolvenzgericht hat von dieser Summe jedoch bislang nur 47 Millionen Euro anerkannt. In der Schweiz ist Benko vor allem als früherer Mitbesitzer der Warenhauskette Globus bekannt. Diese ist letzten Herbst an seinen thailändischen Partner Central Group übergegangen.
(AWP)