Die Staatsanwaltschaft habe den entsprechenden Strafbefehl erlassen, teilte der Anwalt der Frau am Mittwochabend mit. Diese war am 22. Juni positiv auf das Coronavirus getestet worden. Sie hielt sich trotz einer bis und mit 1. Juli angeordneten Isolation am 27. Juni an zwei Veranstaltungen in Grenchen auf.

Anschliessend mussten 280 Kontaktpersonen vorsorglich in eine zehntägige Quarantäne. Darunter befand sich auch eine Person, die nachträglich positiv getestet wurde.

Gemäss ihrem Anwalt war die junge Frau der Ansicht, dass ihre Isolation am 27. Juni bereits abgelaufen war. Eine Mitarbeiterin des Solothurner Contact-Tracing-Teams habe mit ihr am Telefon über eine mögliche Vorverschiebung der Frist gesprochen. Dies sehe die Staatsanwaltschaft als erwiesen an.

Die Staatsanwaltschaft habe jedoch auch festgehalten, dass die Frau eine schriftliche Bestätigung dieser Vorverschiebung hätte abwarten sollen und sich so lange an die Verfügung hätte halten müssen. Die junge Frau werde in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie den Strafbefehl anfechten wolle.

Laut Epidemiengesetz können die Bussen bei Verstössen gegen angeordnete Isolations- und Quarantänemassnahmen bei fahrlässigem Verhalten bis zu 5000 Franken und bei vorsätzlichem Verhalten bis zu 10'000 Franken betragen.

(SDA)