Einen entsprechenden Vorschlag macht die Finanzkommission des Ständerats (FK-S) in einer Motion. Sie will den Verteilschlüssel auf je 50 Prozent für Kantone und den Bund ändern. Die Hälfte des Ertrags beim Bund soll für die Armee reserviert sein.
Verbunden ist der Vorschlag mit einer Aufstockung des Armeebudgets in den Jahren von 2029 bis 2032 um jährlich 900 Millionen Franken gegenüber der aktuellen Finanzplanung. 2025 bis 2028 sollen die Finanzen für die Armee um je 600 Millionen bis 670 Millionen Franken jährlich steigen.
Bundesrat: Zu viele Unsicherheiten
Der Bundesrat lehnt die Motion ab, wie aus seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme hervorgeht. Er verweist auf das Entlastungspaket 27. Bereit ist er aber, im Finanzplan 2027 bis 2029 die Mittel einzustellen, um das vom Parlament gewünschte Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts bis 2032 zu erreichen.
Ob dies möglich ist, hänge wesentlich von der Umsetzung des Entlastungspakets 27 ab. Hinzu komme die Frage, ob das Parlament für die Finanzierung der 13. AHV-Rente eine Senkung des Bundesbeitrags an die AHV beschliesst, gibt die Landesregierung zu bedenken.
Zudem würden neue Vereinbarungen mit der EU und Steuerreformen zu erhöhtem Finanzbedarf führen. Darunter fallen etwa die vom Parlament beschlossene Abschaffung des Eigenmietwerts oder die Reform der Ehepaarbesteuerung.
Kantone schöpfen Differenz ab
Eine Finanzierung über die OECD-Mindeststeuer lehnt der Bundesrat ebenfalls ab. Zwar wäre eine Änderung des Verteilschlüssels im Gesetz möglich. Einige Kantone würden ihre Gewinnsteuer bereits erhöhen, andere planten das. Das ermögliche ihnen, die Differenz zum Mindeststeuersatz selbst abzuschöpfen.
Bei einem Verteilschlüssel von 50 zu 50 wachse damit die Gefahr, dass die Erträge für den Bund aus der Ergänzungssteuer substanziell sinken. Nicht zuletzt würde eine Verwendung für die Armee dem bisherigen Willen von Bundesrat, Parlament und Stimmbevölkerung widersprechen.
Aktuell sieht der Verteilschlüssel der OECD-Mindeststeuer 75 Prozent für die Kantone und 25 Prozent für den Bund vor. Das ist auf dem Verordnungweg geregelt und brauchte eine von Volk und Ständen 2023 gutgeheissene Verfassungsänderung. Ein Bundesgesetz muss der Bundesrat bis 2029 vorlegen. Gemäss der Motion sollte er aber noch im laufenden Jahr eine Botschaft zur Umsetzung der OECD-Steuerreform vorlegen.
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(AWP)