Naxoo habe seine marktbeherrschende Stellung gegenüber Liegenschaftseigentümern, Herstellern und Drittanbietern von Systemanschlüssen sowie Endkunden ausgenutzt, schreiben die Wettbewerbshüter in einer Mitteilung vom Dienstag.

Laut Mitteilung erzwang Naxoo unangemessene Geschäftsbedingungen. Beim physischen Anschluss der Liegenschaften an das Kabelnetz sicherte sich das Unternehmen die exklusive Nutzung der Hausverkabelung, die für den Betrieb der Kabelanschlüsse beim Endkunden notwendig ist.

Dadurch seien Liegenschaftseigentümer daran gehindert worden, ihre Hausverkablung auch anderweitig zu nutzen und auf diesen beispielsweise ein Satellitensystem zur Gemeinschaftsnutzung zu installieren, hält die Weko fest.

Somit wurden auch Hersteller und Anbieter von anderen Systemanschlüssen wie Satellitensysteme in ihren Absatzmärkten behindert und in ihrer technischen Entwicklung eingeschränkt, wie es weiter heisst. Die Endkunden wiederum wurden am Zugang zu konkurrierenden Kabelnetzdienstleistungen oder zu komplementären Telekommunikationsdienstleistungen gehindert.

UNTERNEHMEN PRÜFT RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN

Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Das Unternehmen zieht laut seiner Stellungnahme diesen Schritt in Betracht, will aber noch die Begründung abwarten. Diese soll voraussichtlich bis Ende März vorliegen. Naxoo hält zudem fest, ausser der Busse seien keine weiteren Massnahmen gegen das Unternehmen ergriffen worden.

Naxoo profitiere nicht von einer marktbeherrschenden Stellung, heisst es weiter. Liegenschaftseigentümer und Konsumenten könnten auch andere Betreiber wählen.

(AWP)