Den Pensionskassen geht es wieder besser, wie die neusten Branchenerhebungen zeigen. Die Mehrheit der Kassen kann wieder einen Deckungsgrad von über 100% ausweisen. Der Lohnabzug, der Monat für Monat in die Pensionskasse wandert, scheint wieder sicherer angelegt als auch schon.
Vielleicht wäre es gar eine gute Idee, auf freiwilliger Basis mehr als die obligatorischen Lohnbeiträge an die Pensionskasse zu leisten und einen Teil des eigenen Ersparten anstatt auf dem Bankkonto oder in Wertschriften der eigenen Pensionskasse anzuvertrauen.
Für Personen, die finanziell dazu in der Lage sind, weil sie jährlich Erspartes auf die hohe Kante legen können oder die in der glücklichen Lage sind, bereits über einen Sparstock zu verfügen, ist die Pensionskasse eine gute Alternative, effizient mehr Geld fürs Alter anzusparen.
Wie eine Modellrechnung zeigt, lässt sich mit freiwilligen PK-Beiträgen unter Umständen die lebenslange Rente fürs Alter deutlich verbessern (siehe nachstehende Tabelle).
Alterskapital ohne freiwillige Einzahlungen | Alterskapital mit freiwilligen Einzahlungen | |
---|---|---|
Pensionskassenkapital mit 50 Jahren | 250'000 | 250'000 |
Freiwillige Einzahlung zwischen 50. und 62. Altersjahr, pro Jahr | - | 7500 |
Geschätztes Alterskapital mit 65 (Zahlen gerundet) | 490'000 | 602'700 |
Monatliche Pensionskassenrente ab 65 (6.0% UWS) | 2450 | 3000 |
Mehrrente in % mit freiwilligen Einzahlungen | 22,5% | |
Steuerersparnis pro Jahr (25% Grenzsteuersatz) | 1875 | |
Kapitaleinsatz netto (nach Steuerersparnis) pro Jahr | 5625 |
Datenquelle: Dörig & Partner AG, Finanzdienstleistungen, Aarau
Eine 50-jährige Person hat bisher ein Pensionskassenkapital von 250'00 CHF angespart. Das Pensionskassenkapital wird einmal ohne und einmal mit freiwilligen Einzahlungen mit Zins und Zinseszins auf das geschätzte Endkapital im Pensionierungszeitpunkt im Alter 65 hochgerechnet. Ohne freiwillige Beiträge ergibt sich eine geschätzte, lebenslängliche Rente von 2450 CHF pro Monat; mit freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse zwischen dem 50. und 62. Altersjahr (13x 7500 CHF) ergibt sich eine lebenslange Monatsrente von 3000 CHF (+22.5%). Die Einzahlung in die Pensionskasse führt zu einer jährlichen Steuerersparnis von 1875 CHF, sodass sich das netto eingesetzte Kapital nach Abzug der Steuereinsparungen jährlich auf 5625 CHF beläuft (73'125 CHF kumuliert über alle 13 Einzahlungsjahre).
Für die Berechnung gelten folgende Annahmen: Zinssatz für Kapitalverzinsung von 1.5%; versicherter Lohn von 60'000 CHF (nach Koordinationsabzug, das heisst ein aktuelles Bruttoeinkommen von rund 85'000 CHF); Sparbeitrag bis Alter 54 von 15% des versicherten Lohns, ab Alter 55 von 18%; Umwandlungssatz (UWS) im Pensionierungszeitpunkt von 6.0%; Grenzsteuersatz von 25%.
Gratis Absicherung durch Mindestzins
Wie viel Zusatzrente sich mit freiwilligen Beiträgen in die Pensionskassen effektiv erzielen lässt, kann man im Voraus nicht genau beziffern, da es eine Hochrechnung u.a. mit Annahmen zum Zins- und Umwandlungssatz braucht. Ein wichtiger Vorteil im Vergleich zum Sparen in der 3. Säule ist aber, dass im obligatorischen Teil der Pensionskasse per Gesetz ein Mindestzins vergütet wird. Dieser liegt aktuell bei 1.5%, was im momentanen Zinsumfeld im Vergleich zum Sparkonto immer noch sehr stattlich ist.
Die Pensionskasse ist verpflichtet, den Mindestzins auch dann zu zahlen, wenn die an den Finanzmärkten angelegten Vermögenswerte an Wert verlieren. Man erhält für das Sparkapital in der Pensionskasse also eine Gratisabsicherung. Diese Absicherung ist wie erwähnt nur für das Obligatorium in der 2. Säule gültig. Für höhere Lohnbestandteile ab 85'000 CHF kann es auch Nullverzinsungen geben (jedoch keine Negativzinsen, solange keine Anlagestrategiewahl durch die Versicherten erfolgt).
Die Hoffnung ist nicht unberechtigt, dass über all die Jahre eine höhere, durchschnittliche Verzinsung des Kapitals resultiert, als sich mit dem Mindestzins hochgerechnet ergibt. Denn bei guten Börsenjahren wird die Pensionskasse nach Möglichkeit eine höhere Verzinsung gewähren.
Steuern sparen
Nebst des Effekts, dass die Rente mit freiwilligen Einzahlungen dereinst höher ist, spart man damit auch erheblich Steuern. Denn wie bei der Säule 3a sind freiwillige PK-Einzahlungen vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsberechtigt. Das Kapital, das man netto in die Hand nehmen muss, ist effektiv um die eingesparten Steuerbeträge geringer. Bei einem Grenzsteuersatz von 25% - d.h., von jedem verdienten Franken gehen 25 Rappen an die Steuern - spart man bei einer jährlichen Einlage von 7500 CHF in die Pensionskasse 1875 CHF Steuern.
Gesetzliche Einschränkungen
Selbst wenn man über den finanziellen Spielraum für freiwillige Einzahlungen verfügt, erfüllt man manchmal die Anforderungen nicht und die Pensionskasse wird kein zusätzliches Geld entgegennehmen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn man zuvor einen Vorbezug für Ihr Eigenheim getätigt hat. Freiwillige Einlagen sind erst wieder zulässig, wenn der Vorbezug zurückbezahlt ist.
Es ist auch möglich, dass man über kein Einkaufspotenzial mehr verfügt. Die Pensionskasse gibt über die maximal mögliche Einkaufssumme auf Anfrage Auskunft. Weitere wichtige Punkte, die im Zusammenhang mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse zu beachten sind, sind in der nachfolgenden Liste zusammengestellt.
Darauf müssen Sie bei freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse achten |
---|
Sperrfrist beachten: Einkaufsbeträge dürfen frühestens nach drei Jahren wieder bar ausbezahlt werden. Der letztmögliche Zeitpunkt für Einzahlungen bei Kapitalbezug ist deshalb drei Jahre vor der Pensionierung. Bei Rentenbezug kann auch im letzten Jahr noch einbezahlt werden. Steuern sparen durch Einzahlungs-Staffelung: Der beste Steuerspareffekt ergibt sich, wenn Einzahlungen nicht in einem oder zwei Grossbeträgen, sondern über Jahre verteilt getätigt werden. Rente oder Kapitalbezug: Aus reiner Renditesicht ist oft ein (Teil)-Kapitalbezug der freiwilligen Einzahlungen vorteilhafter. Klären, ob die Pensionskasse den Kapitalbezug zulässt. Im obligatorischen Teil einzahlen: Wenn Sie getrennt in einer obligatorischen und überobligatorischen Pensionskasse versichert sind, Einzahlungen in den obligatorischen Teil vorziehen, weil dort der Mindestzins garantiert ist. Effekt auf Risikoleistungen: Anfragen, ob sich mit den Einzahlungen auch die Risikoleistungen im Falle von Tod oder Invalidität verbessern (z.B. höhere Rente für die Hinterbliebenen). Da das einbezahlte Geld im Todesfall oder bei Invalidität normalerweise bei der Pensionskasse bleibt, immer ein Auge auf die Finanzbedürfnisse des Partners/der Kinder werfen. Pensionskassen-Unterdeckung: Besteht die Gefahr, dass die Pensionskasse wegen Unterdeckung saniert werden muss? Allfällige Sanierungsbeiträge werden auch auf den freiwilligen Einlagen erhoben. Im Falle einer Teilliquidation der Pensionskasse in einer Unterdeckung werden auch die freiwilligen Einkäufe vor Auszahlung gekürzt. Rückzahlungen bei Scheidung: Bei Scheidung findet eine Aufteilung des PK-Kapitals statt. Einbezahlte PK-Beträge gehen u.U. wieder zurück. |